Kaufberatung - Installationshilfe IP-Kameras - Alarmanlagen - Videoueberwachung - Siegen und Umgebung

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Kaufberatung - Installationshilfe IP-Kameras

verschiedenes
Informationen zur Kameraüberwachung mit IP-Kameras

  • Möchte ich verdeckt oder offensichtlich videoüberwachen?
  • Welches Kameradesign bevorzuge ich?
  • Lichtverhältnisse - wird eine Tag- und/oder Nachtsichtkamera benötigt?
  • Ist die Kamera indoor oder outdoor positioniert?
  • Kann ich die zum Überwachungsbereich maximale Kamera-Installationshöhe einhalten?
  • Ist die Gefahr der Einstrahlung durch die Sonne gegeben?
  • Videoüberwachung via Livestream
  • Möglichkeit zur Aufzeichnung / Aufnahme und Speicherung der Daten
  • Datenschutzrichtlinien können realisiert werden
  • Fernzugriff über PC, MAC und Apps
  • Alarmfunktion
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht: beschreibt das Recht auf Achtung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Sie bestimmen selbst über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Arbeitnehmerdatenschutz: behandelt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Arbeitnehmer.
  • Datenschutzgesetze der Bundesländer: sind die länderspezifischen Gesetze zum Datenschutz.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): umfasst alle Gesetze zum Datenschutz in Deutschland.
  • Einbruchschutz mittels Videoüberwachung
    Häuser und Firmengelände videoüberwachen

    Hochwertige Sicherheitstechnik ist in der Tat „goldwert“, gedenkt man nur, dass in Deutschland alle vier Minuten in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen wird. Überwachungskameras helfen an Privathäusern auf Firmengeländen, Einbrüche abzuwehren und aufzuklären.

    Videoüberwachung von Brennpunkten
    Kriminalitätsbekämpfung: Überwachung von Schulen, Spielplätzen, Parks usw.

    Bereiche in denen häufiger Vandalismus stattfindet oder in denen Straftaten begangenen stattfinden, wie z. B. an Schulen, in Parks und auf Spielplätzen, können mit Videoüberwachung wirksam geschützt werden.

    Ladenüberwachung
    Diebstahlquote erheblich senken – von der „Tante Emma“ bis zum Großmarkt

    In Läden und Supermärkten kann mit Hilfe der Videoüberwachung die Diebstahlquote erheblich gesenkt werden. Aus frequentierten EDEKA-Märkten in Berlin ist uns eine Quote von 70 % bekannt, weiterhin konnten unscheinbare „Stammdiebe, wie Rentner, welche zu ihren normalen Einkauf etwas mitgehen lassen, ausfindig gemacht werden.

    Tankstellenüberwachung
    Diebstahl fast vollständig vermeiden

    Fast alle Tankstellen verfügen über Überwachungskameras, welche jeden Tankplatz einzeln videoüberwachen. Somit kann Benzindiebstahl wirksam vorgebeugt und aufgeklärt werden.

    Eingänge und Einfahrten
    Alle Besucher sind identifizierbar erfasst

    Häufig sind an öffentlichen Gebäuden, Parkplätzen, Parkhäusern usw.. nur die Eingänge überwacht. Somit besteht die Möglichkeit, nach kriminellen Ereignissen wie Diebstahl oder Sachbeschädigung nach den Tätern zu fanden, da alles Personen erfasst wurden.

    Mit Videoüberwachung betriebliche und automatisierte Prozesse verfolgen
    Alles immer im Blick und Aufgezeichnet

    Videoüberwachung hilft auch innerhalb des Betriebes, den Überblick zu bewahren. Zum Beispiel beim Ablauf vieler Prozesse, die automatisch und monitorisiert ablaufen. Dank Überwachungskameras können einzelne Prozessschritte bspw. auf einer Verpackungsstation nicht nur zurückverfolgt, sondern auch analysiert und bewertet werden.

    Langzeitstudien im Zeitraffer mit Videoüberwachung filmen
    Im Zeitraffer erleben...
    Zur Überwachung von Situationen, in denen in großer Zeit eine  verhältnismäßige kleiner Änderung erfolgt, können Überwachungskameras eingesetzt werden. Beispiele sind Pflanzenwachstum Beobachtung oder die  Dokumentation eines Baufortschrittes auf einer Baustelle. Die Aufzeichnung der Videoüberwachung wird so konfiguriert, dass nur wenig  Bilder, z. B. pro Stunde nur ein Bild, aufgenommen wird. Beim Abspielen entsteht ein Zeitraffervideo.

    Video Beobachtung Live von Pflegepersonen und Haustieren
    Hilfsbereit immer alles im Blick
    Bei pflegebedürftigen Personen, die auf Ihre Hilfe und Fürsorge  angewiesen sind, ist der Einsatz von Kameras besonders wichtig. Sie  bieten die Möglichkeit, sofort zu reagieren. Denn manchmal zählt jede  Minute, wenn Hilfe geleistet werden soll.  

    Videoüberwachung im Kinderzimmer für Baby & Kleinkind
    Unsere liebsten in Sicherheit auch mal alleine lassen...
    Auch bei der Betreuung von lieben Kleinen leisten Überwachungskameras  gute Dienste. Dank permanenter Beobachtungsmöglichkeit bringt ein Babyphone mit Monitor oder alternativ ein simples  Videoüberwachungssystem Gewissheit über Geschehnisse im Kinderzimmer und  trägt zur Entspannung besorgter Eltern bei.  

    Vorteile und Nachteile von Videoüberwachung
    Der Prozess der Videoüberwachung bringt viele Vorteile mit sich, birgt aber unter Umständen auch einige negative Aspekte.

    Vorteile von Videoüberwachung
    Dank gegebener Möglichkeit, Personen, Sachen und Prozesse dank  Videoüberwachungssystemen auch in Abwesenheit beobachten zu können, ist man bestens informiert, kann eingreifen und bei Bedarf Hilfe leisten  oder anfordern.
    Videoüberwachung kann eine abschreckende Wirkung ausüben und die meisten  Gelegenheitstäter in die Flucht treiben. Oder aber diesen buchstäblich  ins Gesicht schauen. So können sie erkannt und bestenfalls schnell  gefasst werden.  
    Anschaffung und Anbringung von der zur Videoüberwachung an einem gut  sichtbaren Platz, ist eine gute Investition und hervorragende Präventionsmaßnahme.

    Überwachungskameras anschaffen - bares Geld sparen
    Videoüberwachung in Supermärkten und anderen Verkaufsflächen helfen, die Inventurdifferenzen erheblich zu reduzieren. Folgende Praxiserfahrung können wir durch Berliner Edeka-Filialen mit hoher Kundenfrequenz mit einer gut durchmischten Käuferschicht wiedergeben. Durch Überwachungskameras konnten die diebstahlbedingten Inventurdifferenzen um ca. 60 % reduziert werden. Somit haben sich die Videoüberwachungssysteme bereits nach kurzer Zeit rentiert, meistens innerhalb von drei bis sechs Monaten. Die Videoüberwachung in diesen Supermärkten schreckt zunächst einmal viele Täter ab. Ängstliche  Personen und vorbestrafte Diebstahl-Willige fürchten sich vor den Konsequenzen, welche sie durch einen Videobeweis entstehen können. Diese suchen eher eine entspannte Gelegenheit zum Diebstahl und meiden somit  die videoüberwachten Supermärkte. Das Betrachten der Live-Bilder ermöglicht die sofortige Überführung von Dieben. Mit dem Auswerten der Aufzeichnungen werden Wiederholungstäter erkannt. Oftmals offenbart die Videoüberwachung auch Sachverhalte, die man so nicht erwartet hätte. Größte Schäden richten z. B. seriös und betucht wirkende Kunden an. Sie bezahlen ihren Einkauf zwar an der Kasse, stehlen bei jedem Einkauf dazu aber noch teure Waren. Die Eliminierung dieser cleveren Kriminellen bringt das größte Plus an Wirtschaftlichkeit dieser Märkte, da jeder Wiederholungstäter so gestoppt werden kann.  

    Da Anbringung von Überwachungskameras auf eigenem Gelände als Anschaffung von Sicherheitstechnik gesehen wird, kann dies versicherungstechnisch niedrigere Beiträge bedeuten. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob dies auch in Ihrem Fall zutreffend ist.
    Auch als Betreiber von Gewerbe können Sie dabei sparen, denn Sicherheitstechnik lässt sich vom Steuer absetzen. Besonders Gewerbebetreibende, Freiberufler, juristische Personen und Erbengemeinschaften könnten davon profitieren.
    Für Privatpersonen gilt der oben genannte Vorteil nur in Ausnahmefällen.  Besondere Umstände wie Einbruch oder häufige Sachbeschädigung können die Absetzung von Steuer als außergewöhnliche Belastung begünstigen. Ob dies in Ihrem Fall vorliegt, ist mit einem Steuerberater abzuklären.

    Nachteile von Videoüberwachung
    Anschaffung und Anbringung eines Überwachungssystems kann präventiv hervorragende Dienste leisten und gleichzeitig ein unüberhörtes Signal für Kriminelle sein, dass an dem betreffenden Ort Wertsachen aufbewahrt werden. Dabei ist von zweifelhaften und billigen Modellen sowie von Kamera-Attrappen, die sog. Fake-Überwachungskameras, abzuraten. Diese verfügen über für Videoüberwachungskameras untypische Auffälligkeiten wie Dummys mit rot blinkenden LEDs und/oder unrealistische Schwenkungen. Diese signalisieren: Hier gibt es etwas Wertvolles zu holen, (echte) Sicherheitstechnik ist jedoch nicht vorhanden.
    Ein ebenfalls nachteiliger Aspekt bei Benutzung von Überwachungskameras ist das Verletzen unterschiedlicher persönlicher Rechte. Dieses kann schlimmstenfalls Bußgelder oder Unterlassungsklagen zu Folge haben. Denn  im Grunde darf man mit Videoüberwachung nur sein eigenes Gelände überwachen. Es ist im Grunde erst einmal untersagt, öffentliche Bereiche zu filmen. Jedoch ist es durch die Anbringung einer Überwachungskamera oft unvermeidlich, öffentliches Gelände mit aufzunehmen. Oft ist die Videoüberwachung von öffentlichen Flächen sogar nötig, da diese Zuwege oder Zuwege von potentiellen Tätern sind. Diese sollen häufig aus verschiedenen Gründen bereits dort erfasst werden. Im weiteren Verlauf  dieses Videoüberwachungs-Ratgeber finden Sie den Teil „Rechtsberatung“. Dort erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie als Geberbetreibender  oder Privatperson trotzdem öffentliche Flächen videoüberwachen können. Das ist z. B. nach kriminellen Handlungen oder bei Gefährdung durchaus möglich und wird in vielen Großstädten, wie z. B. in Berlin, häufig  praktiziert.

    Arten von Überwachungskameras
    Eins vorweg. Zur professionellen und störungsfreien Videoüberwachung  können wir ausschließlich nur verkabelte Lösungen empfehlen. Man betreibt Videoüberwachungsanlagen zwar auch per Funk oder WLAN, jedoch treten dabei unvermeidbar Störungen und Einschränkungen bis hin zur völligen Funktionsunfähigkeit auf. Zur sicheren Übertragung empfehlen  wir ausschließlich Video-Systeme mit Kabel. Ein kleines Videoüberwachungssystem kann bereits aus einer Überwachungskamera bestehen, die sich an einem Monitor und/oder Rekorder angeschlossen befindet. Im gewerblichen Gebiet oder bei hochwertigen Systemen für das Eigenheim wird Videoüberwachung oft mit Alarmanlagen kombiniert. So besteht die Möglichkeit, bei Alarmauslösung auf das Videoüberwachungssystem aus der Ferne über das Internet zuzugreifen.
    Je nach Art, Preis und Qualität abhängig, werden Kameras entweder  verdeckt oder offensichtlich hergestellt. Sie verfügen oft über  Infrarot-Nachtsicht und sind im wetterfesten Gehäuse untergebracht. Weiterführend gibt es steuerbare PTZ-Kameras, die über Funktionen wie Schwenken, Neigen oder Zoomen verfügen.  

    PAL-Kameras – die billige Variante mit veralteten analogen Video-Standard
    Sie sind analoge Systeme, die sich beim Übertragen des Signals des Fernsehstandards PAL (Phase Alternative Line) bedienen. Die Bildauflösung wird in TVL (TV-Linien) festgelegt. Die Übertragung  erfolgt entweder über Koaxialkabel oder über analogen Videofunk. Die  Übertragung und somit die Qualität des Bildes bleiben nur über Kabel stabil, denn ihre Benutzung erfolgt unabhängig vom Netzwerken oder  belegten bzw. gestörten Funkkanälen.  
    Im Unterschied zu den Netzwerkkameras, können bei dieser Art von Kameras keine Verzögerungen (Latenzzeiten) oder Ruckeln (Aussetzer) aufkommen, denn das Videosignal verfügt immer über “freie Bahn”.
    Beim Aufzeichnen kommt ein Langzeitrekorder zum Einsatz, mit dem die  Überwachungskameras mit jeweils einem eigenen Kabel gekoppelt sind. Netzwerkanschluss ist bei fast allen Langzeitrekordern verfügbar. Somit  kann die PAL-Kamera an ein örtliches Netzwerk (LAN) oder ans Internet angebunden werden. Der Rekorder hat dabei die Funktion eines Video-Servers und streamt alle Kameras live in ein LAN oder ins  weltweite Netz. Mit entsprechender Software hat man darüber hinaus Zugriff auf die Kamera per Smartphone, iPhone, Tablet, Mac bzw. Windows.
    Der Vorteil einer Pal-Kamera zur Videoüberwachung ist der geringe Preis.  Der Nachteil ist die geringe Auflösung von nur ca. 0,5 Megapixel, welches folgendes Bild zeigt. Gesichter lassen sich nur in bis zu 3,50 Meter breiten Bereichen so gut erkennen, dass Fahndungsbilder daraus erstellt werden können. Das ist bei einem breiten Blickwinkel nur im Nahbereich direkt vor der Überwachungskamera möglich. Ein weiterer Nachteil ist das sog. Interlace-Verfahren. Da nur jeweils ein Halbbild nacheinander übertragen wird, entsteht eine Bewegungsunschärfe bei schnellen Bewegungen. Ein Standbild besteht aus zwei zusammengerechneten Halbbildern. Diese verfügen nur jeweils über die Hälfte der Auflösung und schnell bewegte Objekte befinden sich an unterschiedlichen Stellen. Daraus folgend ist das bewegte Objekt auf einen Standbild einer Pal-Videoüberwachung leider unscharf.

    HD SDI-Kameras – empfohlen mit bestem Preis- Leistungsverhältnis
    SDI-Kameras verfügen über die Vorteile von PAL-Kameras bzgl. der einfachen und störungsfreien Übertragung über Koax-Kabel ohne Latenzzeiten, zudem sind sie nur ca. 30 – 50 % teurer. Deren  HD-Auslösung ist jedoch vier-mal so hoch, somit haben sie das beste  Preis- Leistungsverhältnis in der Videoüberwachung. Weiterhin werden keine Halbbilder nacheinander übertragen, sondern Vollbilder. Dies wird als progressive Übertragung bezeichnet, dafür steht das „p“ bei der  Bezeichnung der HD-SDI-Videoüberwachungsauflösung „1080p“.  
    Um aufzunehmen, sind SDI-Langzeitrekorder zwingend notwendig, die z.B.  nur bei Bildänderungen auf die eingebaute Festplatte aufnehmen. Die Bilder stehen über den Netzwerkanschluss im heimischen Netzwerk, dem Firmennetzwerk und im Internet zur Verfügung.
    Zu beachten ist, dass jede SDI-Kamera mit einem eigenen Koaxialkabel an den Langzeitrecorder angeschlossen ist. Sie sind empfehlenswert, wenn ein Wechsel von analogen PAL-Kameras durch HD-Kameras erfolgen soll. Da PAL- und SDI-Kameras über denselben Anschluss (Koaxialkabel) verfügen, kann die bestehende Videoüberwachung-Infrastruktur weiterhin verwendet werden.  
    Eine gute Alternative zu PAL-Kameras stellen HD-SDI-Kameras dar. Vorteilhaft sind dabei die unkomplizierte Installation, bei der keine Netzwerkkenntnisse erforderlich sind und eine sichere, störungsfreie  Übertragung, ohne Aussetzer wie Ruckeln bei ausgelasteten Netzwerken oder Verzögerungen des Live-Bildes (sog. Latenzzeiten). Die SDI-Videosignale sind störungsfrei.  
    Folgendes Bild zeigt das Ergebnis einer Full-HD-Videoüberwachung mit Hilfe von HD-SDI. Gesichter lassen sich in bis zu acht Meter breiten Bereichen so gut erkennen, dass Fahndungsbilder daraus erstellt werden können. Bekannte Personen können in bis zu 15 Meter breiten Bereichen wieder erkannt werden.

    Netzwerkkamera / IP-Kamera zur Videoüberwachung
    Netzwerkkameras übertragen direkt in das Netzwerk und dank eines kleinen Computers, der in ihnen steckt, sind sie direkt und ohne PC funktionsfähig. Sie können gleich nach dem Auspacken ans Netzwerk und/oder an das Internet angeschlossen und ausprobiert werden. Der Vorteil liegt auf der Hand. Ein bestehendes Netzwerk kann zur Videoüberwachung einfach mit verwendet werden. Die Errichtung einer Infrastruktur für das Videoüberwachungssystem wird stark reduziert oder entfällt völlig. Kameragruppen, bestehend aus mehreren Überwachungskameras zur Videoüberwachung, können mit nur einen Netzwerkkabel erreicht werden. Ein modernes 1 oder 10 GB Netzwerk kann eine Videoüberwachung in der Regel gut und zusätzlich zur bestehenden Aufgabe mit bewältigen. Zur Planung sollten Sie Ihren  Netzwerk-Administrator kontaktieren, ob das Netzwerk dazu ausreichend ist. Oft können vorhandene Netzwerke durch den Austausch von Switches und/oder Hauptkabeln einfach auf 1 oder sogar 10 GB aufgerüstet werden.
    Jede Netzwerkkamera hat eine eigene IP-Adresse und wird deswegen auch IP-Kamera oder LAN-Kamera genannt. So wird diese Kamera zugeordnet. Der Stream ist im gesamten Netzwerk oder Internet mit nahezu allen Plattformen wie PC, MAC, Tablet, Smartphone, I-Phone usw. zu sehen und können an einem PC mit der mitgelieferten Software oder mit einem Netzwerkvideorekorder (NVR) aufgenommen werden.
    Für qualitätsvolle Aufnahmen sind Netzwerkvideorekorder empfehlenswert. In der Regel werden nur 25 Watt benötigt und bieten zur Live-Darstellung Monitoranschlüsse. Ein Fernzugriff über das Internet via Laptop, MAC, iPhone oder Smartphone auf die Netzwerkkameras und Aufnahmen ist ebenso vorhanden.

    Um auch von unterwegs Zugriff auf die Kameras zu haben, sind spezielle Apps äußerst hilfreich. Wie hoch die Qualität der Videoüberwachung bezüglich Auflösung und Anzahl der Bilder pro Sekunde ist, hängt von der Bandbreite des Internets ab.
    Für eine optimale Verbindung muss ein hoher Upload am Installationsort der Kamera (nicht zu verwechseln mit dem Download) bereit bestehen. Eine Geschwindigkeit von etwa vier Megabit wird gebraucht, um eine HD-Netzwerkkamera in voller Qualität auszunutzen. Auf diese Weise ist eine professionelle Aufnahme von Netzwerkkameras nur im lokalen Netzwerk per Windows-PC oder Netzwerkvideorekorder machbar.
    In einem modernen, lokalen 1000-MBit-Netzwerk, das nicht bis zu seiner Kapazitätsgrenze ausgelastet ist, stehen die erwähnten Bedingungen auch für mehrere Kameras bereit.
    In der Praxis ist eine sog. Cloud-Aufzeichnung, darunter ist die Aufzeichnung der Videoüberwachung im Internet zu verstehen, nur mit VDSL oder Glasfaseranschlüssen an 10 MBit Upload sowie mit fester IP-Adresse denkbar. Deshalb ist die Aufnahme von Netzwerkkameras ausschließlich über NVR im selben Netzwerk empfehlenswert.
    Bitte beachten: Bei dem Einsatz von Netzwerkkameras entstehen bei der Livewiedergabe Latenzzeiten, die einer Verzögerungszeit vom Livebild entsprechen. Diese liegt in der Regel zwischen 0,3 und 0,7 Sekunden und ist von Netzwerkkomponenten und der Hardware zur Wiedergabe abhängig.
    Für eine möglichst kurze Verzögerungszeit, sollten zur Livewiedergabe überdimensionierte Netzwerkvideorekorder oder PCs verwenden werden. Beispielweise eignet sich ein 16-Kanal-NVR mit Monitoranschluss für die Wiedergabe von 8 Kameras.
    Aussetzer und Ruckler hingegen können bei bereits ausgelasteten Netzwerken entstehen, eine Minimierung ist bei ausreichend freier Kapazität möglich.  
    Für ausreichende Sicherheitsreserve sollten 10 MBit für eine HD-Kamera im Netzwerk vorhanden sein.

    Netzwerkkameras vs. Pal und SDI – Vorteile und Nachteile
    Nur die  PAL- und SDI-Kameras garantieren bei einer Videoüberwachung ein stets schnelles Livebild ohne Aussetzer. Denn diese haben für jede einzelne Kamera ein Koax-Kabel und somit eine Datenautobahn ohne „andere“ Teilnehmer. Oft kann jedoch nicht auf Netzwerkkameras verzichtet werden. Denn eine Netzwerk-Infrastruktur ist oft einfacher zur errichten da eine Vielzahl von Kameras mit nur einen Netzwerkkabel  erreicht werden kann. Bei PAL- oder SDI muss im Gegensatz dazu zu jeder Kamera ein eigenes Koaxialkabel gelegt werden. Bei der Verwendung von Netzwerkkameras sollten Sie die Errichtung eines eigenen Netzwerkes nur für die Videoüberwachung in Betracht in Betracht ziehen, damit die Kameras eine so „frei wie mögliche Datenautobahn“ bekommen. Dann sind  Aussetzer nahezu ausgeschlossen und der Nachteil zu PAL oder HD-SDI nahezu ausgeschlossen. Der Zugriff über das Heim- und Firmennetz und ein Internetzugriff sind in diesem Falle dann über Netzwerkbrücken zum Router möglich.

    Domekameras vs. klassische Wand- / Zylinderkameras
    Nebst Auflösung und Signalübertragungen analog und digital wird eine Überwachungskamera nach ihrer Bauform definiert. Eine Form, der vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in großen Märkten anzutreffen ist, ist die der Domekamera. Ihr Name verdankt die Kamera der Halbkugel-Optik. Sie stellt ein nahezu blickdichtes Gehäuse dar, zum perfekten Verschleiern von gerade überblickten Bereichen.

    Nachteilig bei Domekameras ist, dass durch die geringe Baugröße nur wenige Infrarot-LEDs zur Nachtsicht eingebaut werden können. Somit ist die Reichweite zur Videoüberwachung bei völliger Dunkelheit auf zehn Meter zum Überblicken von Ereignissen und auf fünf Meter zur Gesichtserkennung für Fahndungsbilder begrenzt. Ist diese Reichweite ausreichend wie z. B. an Eingängen und Eigenheimen oder ist eine Nachtsichtfunktion wie z. B. in Supermärkten nicht erforderlich, empfehlen wir diese Domekameras. Sie werden üblicherweise an Decken oder Vordächern installiert und wirken eher unauffällig und ästhetisch. Stärkere Nachtsicht ermöglichen große Wand- und Zylinderkameras, da diese mehr LEDs zur Nachtausleuchtung aufnehmen können.

    Bei einer normalen, zylindrisch aussehenden Überwachungskamera mit Wandhalter, weißt man stets exakt, wo sich das maschinelle Auge momentan befindet. Bei der oben genannten Domekamera hingegen fühlt man sich die ganze Zeit beobachtet. Dank ihrer Bauform ist diese robuster als eine normale Überwachungskamera und wird besonders an sozialen Brennpunkten und in Supermärkten usw. zum Observieren benutzt.
    Die Kameras werden bei der Installation fest ausgerichtet. Für ein optimales Ergebnis sollte der Überwachungsbereich mindestens minus  ca. einen Meter so weit entfernt sein, wie hoch diese angebracht sind. Somit erhält man eine gute Perspektive. Bei dreiachsialen Domekameras  ist auch eine Wandmontage möglich, wobei die Kamera dann nur von der Wand wegschauen kann. Zur parallelen Sicht folgend zur Wand, an welcher die Kamera installiert ist, müssen Wand- und Zylinderkamera mit Wandhalter verwendet werden. Moderne Domekameras lassen es zwar zu, dass deren Optik um 90 Grad gedreht werden kann. Somit können diese auch direkt an Wänden installiert werden. Der videoüberwachte Bereich kann aber nur gegenüber der Kamera liegen, da diese nicht hinter ihre eigene Achse, also parallel zu ihrer Installationswand, schauen kann. Soll eine Domekamera parallel zur Wand schauen um zum Beispiel einen in der Wand liegenden Eingang zu überwachen, muss diese einige Zentimeter mit einem Wandhalter abgesetzt und wie eine Glocke installiert werden. Wenn man  nicht unbedingt dieses Design bevorzugt, sollte man besser eine Wand- oder Zylinderkamera verwenden.

    PTZ-Überwachungskamera und Speed-Dome-Kameras
    Die PTZ-Kamera ist eine steuerbare Kamera, die frei bewegt werden kann. Es gibt sie als Zylinderkamera oder in Dome-Bauform. Sie sind in der Lage, nach links und rechts zu schwenken sowie sich nach oben und unten zu neigen. Dazu verfügen sie über eine Zoom-Funktion, um das ins Visier genommene Objekt näher heranzuzoomen. Die PTZ-Kameras verfügen über einen Autofokus für eine optimale Schärfe im entsprechenden Bildausschnitt.
    Neben PTZ-Kameras gibt es auch die sogenannten Speed-Dome-Kameras. Diese verfügen, wie der Name schon sagt, über eine besonders schnelle Steuerung.
    Empfehlung: PTZ-Kameras mit automatischer Verfolgung, auch Autotracking-Funktion genannt, werden öfters zur Personen-Fahndung eingesetzt. Denn mit dieser Technologie lassen sich einzelne Objekte innerhalb des Überwachungsbereichs punktgenau beobachten und verfolgen. Hierbei wird durch die Kamera eine bewegte Person aufgespürt und gezielt verfolgt. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein guter Lichtverhältnisse. Nachts werden deswegen Scheinwerfer eingesetzt, um die dafür notwendige Beleuchtung zu schaffen, bspw. durch Fluter mit  Bewegungsmelder.
    Allgemein gefasst, sind PTZ Überwachungskameras besonders für bemannte Lagen geeignet, z.B. in Bereichen wie Gelände einer Werksanlage, öffentlichen Orten und Großmärkten, in denen ein Schutzmann, Privatermittler oder Polizist die Kamera gezielt steuern kann. Nachteilig ist hingegen bei permanentem Gebrauch der hohe mechanische Verschleiß, dem die PTZ-Kameras unterliegen. Und hat man eine Handlung  gerade im Visier und es gibt an anderer Stelle zeitgleich ein zweites Ereignis, so ist das zweite Ereignis leider nicht videoüberwacht. Denn  die Kamera befindet sich ja bei dem ersten Ereignis. Weiterhin verfügen PTZ-Kameras nicht über eine eigene Nachtsicht und sind somit auf Fremdlicht angewiesen.  

    Bei unbemanntem Überwachen, wie in den meisten von Videoüberwachungssituationen der Fall ist, sollte man den Überwachungsbereich auf mehrere nicht steuerbare (feste) Kameras aufteilen. Somit können die überwachten Bereiche in ihrer Gesamtheit zu jeder Zeit aufgenommen werden, ohne dass bei den festen Überwachungskameras zu einem mechanischen Verschleiß kommt. Alle Ereignisse sind videoüberwacht, eine Nachtsicht ist in der Kamera realisierbar.
    Tipp: Für den gleichen Preis wie für eine gute PTZ-Kamera, sind meistens mehrere feste Kameras erhältlich, die im Stande sind, den überwachten Wunschbereich komplett abzudecken und über eine Nachtsicht verfügen.  

    Mini- und getarnte Kameras
    Dank ihrer Form und Größe gehören Minikameras zu den unscheinbaren  Überwachungssystemen. Sie können so klein wie das Loch eines Knopfes sein (Pinhole, die engl. Bezeichnung) und in einem Alltagsgegenstand  platziert oder gut versteckt werden. Das Objektiv einer solchen  Minikamera misst ca. nur ein bis drei mm.

    Getarnte Kameras sind einerseits als Minikameras in Gegenständen anzutreffen, die selbst eingebaut werden. Andererseits können sie aus Kamerakomponenten und einem Tarngehäuse bestehen. Getarnte Kameras finden Sie in Form von Wanduhren, Rauchmeldern oder Bewegungsmeldern.
    Minikameras und getarnte Kameras kommen besonders zum Einsatz, falls  Straftaten aufgeklärt werden müssen und sind dann auch zulässig, wenn sie in Abwägung der Verhältnismäßigkeit das letzte mögliche Mittel darstellen.  

    Nachtsichtkameras
    Bei schlechten Lichtverhältnissen oder im Dunkeln könnte man mit einer einfachen Überwachungskamera keine Bilder entstehen. Um nachts brauchbare Videos zu erstellen, werden Nachtsichtkameras verwendet, die  mit Infrarot-LED ausgestattet sind. Die Ausleuchtung lässt sich mit menschlichem Auge nicht wahrnehmen und der videoüberwachte Bereich  bleibt nach wie vor dunkel. Für große Reichweiten ab fünf Metern ist eine wirklich gute Nachtsichtkamera notwendig, denn es gilt: Je mehr Infrarot LED, umso besser. Die meisten Überwachungskameras zur Videoüberwachung verfügen über diese Nachtsichtfunktion.   
    Bei Videoüberwachungen gibt es grob drei Stufen der integrierten  Infrarot-Nachtsicht. Domekameras und kleine Wandkameras verfügen über  bis zu 35 LEDs. Diese leuchten klar zur Gesichtserkennung bis ca. zwei  fünf Meter, zur Verfolgung von Ereignissen bis zu zehn Meter weit.  Beachtet werden muss, das bei einstellbaren Objektiven die breitesten  einstellbaren Winkel, bis zu 100 Grad, oft größer eingestellt werden  können, als der Leuchtwinkel der LED, welcher meistens ca. bei 50 liegt. Somit sind die Ränder schwächer oder gar nicht ausgeleuchtet.  Reflektierende Wände können diesen Effekt etwas kompensieren. Möchte man  jedoch breiter ausleuchten, sind von vorn herein entsprechend folgende  Kameras zu verwenden, welche die breite Ausleuchtung je nach Ausführung  mit beherrschen. Diese größeren sind Wandkameras und verfügen zwischen  70 – 100 LED. Diese leuchten klar zur Gesichtserkennung sechs bis zehn Meter weit, Ereignisse können zwischen 12 und 20 Meter gesehen werden. Die dritte Stufe sind Kameras mit externen Infrarot-Scheinwerfern, welche über 200 LED und mehr verfügen und zwischen 10 und 60 Meter je nach Ausführung an Reichweite schaffen.
    Zur Erkennung verdächtiger Vorgänge ist die Wärmebild-Kamera eine gute Alternative, denn dafür wird kein Infrarot-Licht benötigt. Somit sind diese Kameras klein und unauffällig. Sie erfasst die Wärme von Objekten, die z.B. Personen oder Autos ausstrahlen, und erzeugt daraus ihr Überwachungsbild. Dieses Bild kann aber nicht zum Identifizieren genutzt werden, denn es stellt lediglich Umrisse dar. Mit der Aufzeichnung ist jedoch erkennbar, dass in einem dunklen Bereich etwas Verdächtiges vor sich geht und der Wachdienst o. Ä. kann somit alarmiert werden.

    Kabellose vs. kabelgebundene Kameras
    Sowohl kabelgebundene als auch kabellose Überwachungskameras eignen sich zum Gebrauch. Dabei sollte man bedenken, dass bei kabellosen Kameras,  bei denen die Übermittlung  über WLAN oder Funk erfolgt, ein sehr hohes  Risiko einer Unterbrechung oder Signalstörung mit sich bringen. Von  Funk-Videoüberwachung raten wir daher dringend ab!
    Alle Funksender arbeiten in einem bestimmten Frequenzbereich. WLAN  für digitale und Funk für analoge Übertragungen, senden z. B. in demselben Bereich bei etwa 2,4 GHz. Eine Störung des Funk-Signals kann folglich bereits vorliegen, wenn bspw. der WLAN-Router des Nachbars im gleichen Frequenzbereich läuft. Dazu richtet sich die Qualität der Übertragung nach der Reichweite des Funkes. Die gängige Reichweite beträgt 10 bis 30  m, maximal jedoch eine massive Wand. Auch von einer  WLAN-Videoüberwachung raten wir deshalb dringend ab!
    Anmerkung: Um eine professionelle Videoüberwachung zu erzielen, empfiehlt sich die Verwendung von Kabelkameras. Ein WLAN-Kamerasystem, auf ein bis zu vier Kameras beschränkt, kann die einzige drahtlose Alternative sein, die funktioniert. Dabei muss jede Kamera an ihrem Installationsort über einen WLAN-Pegel von mind. 60% verfügen. Dies ist aber lediglich durch maximal eine massive Wand und/oder ca. 10 m Entfernung realisierbar.
    Da die Übertragung bei analogen Funkkameras unverschlüsselt erfolgt, besteht zudem eine Abhörgefahr. Sie sind heutzutage nicht mehr empfehlenswert, da dadurch im regulären Fall keine sichere Übertragung stattfindet. Auch aus diesem Grund raten wir von einer drahtlosen Videoüberwachung ab!

    Videoüberwachung technische Details – was gilt es alles zu beachten?
    Per Definition ist eine Videoüberwachungskamera eine Videokamera zur Wiedergabe von Vorgängen in gewissen Bereichen in Form von bewegten Bildern. Dies erfolgt dann als Livestream und/oder wird aufgezeichnet. Ähnlich einer Standardvideokamera besitzt sie eine gewisse Auflösung, hat ein Objektiv mit Brennweite ggf. eine Auto-Iris-Blendefunktion und  einen lichtempfindlichen Bildsensor, der für Hell & Dunkel sowie für die Farbgebung sorgt.  

    Die richtige Videoüberwachungs-Installationshöhe
    Maßgeblich für den Erfolg von Videoüberwachungen sind verwertbare  Bilder. Bei Kameras für den Nahbereich ist unbedingt auf die richtige  Höhe zu achten. Dabei gilt: Je niedriger, umso besser. Ist die Kamera im Nahbereich zu hoch, ergibt sich eine Vogelperspektive, in welcher Gesichter schwerer erkannt werden und unter Umständen nur dann, wenn der  Täter „nach oben“ in die Überwachungskamera schaut. Weiterhin kann eine zu hohe Überwachungskamera weiter entfernte Bereiche nicht mehr videoüberwachen, da Blickwinkel und Nachtsicht „nach unten gerichtet“ sind. Eine Faustregel zur guten Gesichtserkennung lautet, die Kamera darf nicht höher zzgl. 1,50 Meter installiert werden, als der videoüberwachte Bereich entfernt ist. Wird ein Eingang aus 1,30 Meter Entfernung überwacht, so darf die Kamera nicht höher als 2,80 Meter hängen. Nun soll eine Kamera jedoch auch vor Vandalismus geschützt sein was bedeutet, dass man die Kamera nicht ohne weiteres erreichen kann. Somit sind Höhen zur Installation von Videoüberwachung ab drei Metern empfehlenswert. Daraus ergibt sich, dass eine Überwachungskamera für den Nahbereich mindestens zwei Meter zum Überwachungsbereich entfernt sein sollte, um diese ausreichend hoch ab drei Meter installieren zu können. Ist es nicht realisierbar, so muss an die Kamera zur Videoüberwachung entsprechend tiefer installieren oder es ist auszutesten, ob die Vogelperspektive ausreichend ist. Ist eine niedrige Höhe unvermeidbar, weil der Überwachungsbereich z. B. ein Meter entfernt ist, so empfehlen wir den Einsatz von zwei kleinen Kameras, um das Vandalismus-Problem zu lösen. Einerseits schreckt dass so vor Vandalismus ab. Andererseits  erhöhen zwei Kameras die Chancen der Erkennung generell und bei  Vandalismus.  

    Aufgrund der oben genannten Faustregel zur Installationshöhe von Videoüberwachung können Kameras, welche weit entfernte Bereiche mit Telekameras videoüberwachen, auch auf für Täter generell unerreichbare  Höhe installiert werden. Ist ein Überwachungsbereich z. B. sechs Meter entfernt, so kann die Kamera z. B. unerreichbare vier Meter Höhe  installiert werden. Generell gilt auch hier, je niedriger umso besser.  Denn dann ist der Nahbereich besser erfasst und Nachtsichtkameras leuchten besser weil weiter nach hinten aus, anstatt von oben herab. Nur heißt niedrig im Falle weit entfernter Bereiche vier Meter.  

    Der passende Sensor für meine Kamera
    Für Video- und Fotoaufnahmen sind zwei unterschiedliche Arten von Bildsensoren (Bildwandler) kennzeichnend und zwar CMOS und CCD. Die beiden Chips nutzen Licht zur Bilderzeugung. Das Licht seinerseits stellt sich aus Photonen (elektromagnetische Strahlung), die durchs Objektiv auf den Bildsensor übertragen wird. CCD und CMOS-Chipsätze liefern heut zu Tage gleich gute Ergebnisse.  

    Wie wird Helligkeit definiert
    Der Bildsensor stellt sich aus einer Menge von Fotodioden zusammen, die  jeweils mit einem Kondensator verbunden sind. Elektrische Ladung wird erzeugt, wenn Strahlung auf Dioden fällt.  
    Beim CCD-Sensor werden die Fotodioden in einem bestimmten Raster  abgerufen. Der Datenstrom, der analog erzeugt wurde, wandelt sich mittels eines Analog-Digital-Wandlers nach und nach in Digitaldaten um. Der Wert, der dabei entsteht, bestimmt die Helligkeit eines Bildpunktes. Im Falle vom CMOS-Chip ist die Möglichkeit gegeben, dass jede Fotodiode im Einzelnen in der Matrix adressiert wird, denn es sowohl horizontal als auch vertikal festgelegt ist.  
    Bilder, entstanden aus CMOS-Sensoren, waren früher meistens schärfer, gleichzeitig aber nicht so lichtempfindlich, wie das bei den CCD-Sensoren der Fall ist. Heutzutage gibt zwischen den Sensoren praktisch keinen Unterschied mehr. CCD-Sensoren werden mehr bei analogen Kameras benutzt, die über eine PAL-Auflösung verfügen, CMOS-Sensoren hingegen werden meistens bei HD-Kameras verwendet.

    Farbaufnahme RGB
    CCD- sowie CMOS-Sensoren verwenden die Farbfilter Rot, Grün und Blau, kurz RGB. Jede Diode verwendet einen von diesen Filtern, dabei besitzen 50% grüne und je 25% blaue und rote Filter.  

    Videoüberwachung in der Dunkelheit
    Um auch im Dunkeln Qualitätsbilder zu bekommen, ist der Einsatz von  Nachtsichtkameras erforderlich. Diese sind mit Infrarot ausgestattet und garantieren selbst bei vollkommener Dunkelheit, bei 0,0 Lux  (Lichtempfindlichkeit) hochwertige Bilder.  

    Objektive, Brennweite, Blickwinkel und Sonnenschutz
    Von der Vergütung der Objektive hängt die Bild-Qualität. Bei  Nachtsicht-Kameras mit Infrarot ist ein infrarotkorrigiertes Objektiv  erforderlich. Die Wellenlängen von Tageslicht und Infrarotlicht sind  unterschiedlich, somit wäre auch der Focus abweichend. Eine konstante Schärfe wird durch die Korrektur erreicht. Gute Infrarotkameras zur Videoüberwachung verfügen über diese korrigierten Objektive. Nur bei Billigkameras wird aus Kostengründen auf diese Korrektur verzichtet,  welche zwangsläufig zur Unschärfe führt.
    Bei infrarotkorrigierten Objektiven liegen die beiden Schärfepunkte  sehr nah und es kann ein optimaler Schärfepunkt für Tag und Nacht eingestellt werden. Zur Identifizierung von Personen am Tag und in der  Nacht sind infrarotkorrigierte Objektive notwendig.
    Bei direkter Sonneneinstrahlung sollte eine Überwachungskamera mit  Objektiv genutzt werden, die über die Möglichkeit verfügt, eine Auto-Iris zu aktivieren. Dabei handelt es sich um eine elektromechanische Blende zum Schutz von CCD- oder CMOS-Kamera-Chip vor vorzeitigem Verschleiß durch das Sonnenlicht (schleichende Verbrennung) und ermöglicht denen Lebenszeiten von acht bis zehn Jahren. Ohne diese Funktion wäre die Lebenszeit auf zwei bis vier Jahren beschränkt.
    Für Außenkameras ist die Auto-Iris-Funktion also Pflicht.
    Neben Lichteinfall-Regulierung sind auch Brennweite und Blickwinkel wichtig.
    Die Brennweite bestimmt den Blickwinkel der Kamera. Je größer die Brennweite, desto enger der Bildausschnitt, oder anders formuliert, umso geringer der Blickwinkel. Das anvisierte Objekt wird größer - die  nebenstehende Kulisse fällt aus dem Bild heraus und somit konzentriert  sich die Auflösung auf das gerade videoüberwachte Objekt. Es ist  wesentlich schärfer, als würde man die Umgebung noch mit videoüberwachen.

    Kleine oder preiswerte Kameras verfügen meistens über ein Objektiv mit fester Brennweite. Hier muss beim Kauf der Videoüberwachung darauf geachtet werden, dass die Brennweite und der damit verbundene  Blickwinkel exakt zum Anwendungsfall passen.
    Fast alle offensichtliche Kameras verfügen über einstellbare Objektive. Diese Überwachungskameras werden zur Videoüberwachung ausdrücklich empfohlen, falls es Bauform und Preis zulassen. Denn die Brennweite und somit der Blickwinkel sind einstellbar. So muss man nicht exakt auf die richtige Auswahl der Brennweite bzw. des Blickwinkel achten und es ist ausreichend Spielraum bei der Installation der Videoüberwachung vorhanden. Grob sind bei einstellbaren Objektiven folgende Brennweiten vorhanden:
    Vario-Objektive verfügen über Einstellmöglichkeiten für die Brennweite. Für den Nahbereich zur Videoüberwachung direkt vor der Kameras sind 2,8 – 12 mm Brennweite typisch. Diese ermöglicht bei modernen  HD-Überwachungskameras einen einstellbaren Blickwinkel von ca. 100 – 30  Grad. Gesichter können zur Erstellung von Fahndungsbildern bei HD bei 100 Grad bis ca. 3 Meter, bei 30 Grad bis ca. 10 Meter erkennbar gefilmt werden. Bei 100 Grad ist der Überwachungsbereich bereits in drei Meter Entfernung ca. acht Meter breit, in breiteren Bereichen wie sie dann durch den Winkel in größerer Entfernung entstehen, werden die Gesichter für die Erstellung von Fahndungsbildern dann aber zu klein. Ereignisse und die Handlung von Personen können je Intensität der Handlung dann darüber hinaus 10 – 30 Meter weit gesehen werden.
    Soll ein Fernbereich ab 8 Meter videoüberwacht werden, so ist die Brennweite 5 – 50 mm zu verwenden. Dies entspricht einem Blickwinkel von ca. 50 – 5 Grad. Durch die Einstellung ist es maximal möglich, einen acht Meter breiten Bereich aus bis zu 40 Meter Entfernung einzustellen. Eine Zwischengröße sind 8 – 22 mm, ein acht Meter breiter Bereich ist  vergleichsweise bis max. 16 Meter Entfernung eingestellt werden.

    Shutter und Restlichtverstärkung
    Um Überbelichtung von Bildern zu vermeiden, passt eine Verschlusszeit in der Kamera sich an die Lichtverhältnisse und wird selbst elektronisch geregelt. Je länger diese Zeit, umso mehr Lichtempfindlichkeit gibt es und folglich umso besser sind die Ergebnisse bei ungünstigem Licht. Je kleiner der Wert, umso schärfer werden die Aufnahmen von Bewegt-Bildern. Moderne Überwachungskameras zur Videoüberwachung regeln diesen Wert automatisch.  
    Bei qualitativen hochwertigen Kameras besteht die Möglichkeit, die oben erwähnten Werte zu beeinflussen. Bei industriellen Videoüberwachungen kann  man z.B. bei gleichem Licht eine Belichtungszeit von kurzer Dauer wählen. Somit werden Bewegungen scharf aufgezeichnet.
    Um die Nachtsicht zu verstärken können hochwertige Kameras die  Verschlusszeit im Nachtbetrieb erhöhen. Bei Videoüberwachungen spricht  man dabei von der einer Restlichtverstärkung. Die Nachtsichteigenschaften verbessern sich erheblich. Schnelle Bewegungen sind dann zwar unscharf. Hat man nur mit langsamen Bewegungen, wie z. B. an Zäunen und Grenzlinien, Wänden oder Eingängen zur rechnen, kann diese Funktion jedoch sinnvoll und dosiert genutzt werden. Gibt es Situationen wo die Personen zwangsläufig nahezu still stehen müssen, kann diese Funktion bedenkenlos zur Erhöhung der Nachtsicht eingesetzt werden.

    Verhältnisse am Video-Überwachungsort
    Die Bildqualität steht in hoher Abhängigkeit zu den bestehenden Verhältnissen. Dabei ist auf folgende Aspekte zu achten:

    Bewegte Bilder
    Die Auflösung von bewegten Bildern misst man in Megapixeln. Bei den älteren PAL-Kameras werden 0,3-0,5 Megapixel gemessen mit einer Auflösung zwischen 240 und 1000 TVL (TV-Linien > TV = Television).  560 TVL entsprechen einer Standard-PAL-Auflösung. Standbilder bewegter Objekte sind aufgrund des oben beschriebenen Interlace-Effektes unscharf. Eine wahre Qualitätssteigerung erreicht man mit einer Auflösung ab 2 Megapixel durch Netzwerkkameras oder HD-SDI. Bei 2 Megapixeln darf der Bereich zur Erstellung eines Fahndungsbildes maximal sieben Meter breit sein, Standbilder bewegter Objekte sind und bleiben scharf.

    Bitte beachten Sie, dass fürs menschliche Auge ein flüssiges Bild aus 25 Bildern (Frames) pro Sekunde besteht. Dieses können heutzutage alle professionellen Netzwerkkameras sowie alle PAL- und SDI-Kameras im Stande sind zu liefern. Bei einer niedrigeren Geschwindigkeit wird ein Video wie bei einer Zeitlupe im Fernsehen als stockend empfunden.  
    In der Videoüberwachung arbeiten Kameras und Rekorder fast immer mit 25  fps. Nur unter gewissen Ausnahmen kann man bei bestimmten Anwendungen die fps Rate reduzieren. Das bedeutet weniger Daten und man spart folglich bei Rekordern Festplattenkapazität. Bei Netzwerkkameras wird so eine Verkleinerung der Bandbreite zur Übertragung erreicht. Hochwertige Videoüberwachungssysteme können mehrere Videostreams mit unterschiedlichen fps Raten und dazu noch in unterschiedlicher Auflösung liefern. Z. B. 25 fps und full-HD für das Heimnetz und und 10 fps und mit kleinerer Auflösung für das Internet aufgrund niedriger Bandbreite.
    Ein Einstieg mit einer zwei Megapixel-Kamera ist empfehlenswert, da diese wie oben beschrieben über das beste Preis-Leistungsverhältnis verfügen. Alte PAL-Kameras sind nur dann zu verwenden, wenn deren vergleichsweise etwas bessere Nachtsicht noch vor der Auflösung maßgeblich ist, z. B. zur Kontrolle von großen Flächen. Oder der Preis ausschlaggebend ist.

    Wann braucht man eine wetterfeste Kamera?
    Ein robustes Gehäuse aus Aluminium, das nicht rostet, ist für Überwachungskameras im Außengelände am geeignetsten, denn diese sollen Witterungen wie Regen, Wind und Sonne standhalten. Hochwertige Außenkameras verfügen ebenso über Objektivgläser aus hochwertigem Glas, die weniger beschlagen als billige, da sich kaum Flüssigkeit absetzt. Innen liegende Kabelkanäle sorgen für Sicherheit und schließen  Kurzschlüsse durch Witterung aus.

    Aufzeichnung und Zubehör
    Für analoge und HD-SDI-Überwachungskameras eignet sich zur Videoüberwachung Aufnahme ein Langzeitrecorder am besten. Diese verfügen über eine Bewegungserkennung und meistens finden Aufnahmen nur bei Bewegungen statt. Bei voller Festplatte werden die ältesten Aufnahmen schrittweise überspielt. In Kombination mit der Bewegungserkennung  ergeben sich wochen- bis monatelange Aufzeichnungszeiten. Durch diese Technologie können Sie praktisch unbegrenzt mit Ihrer Videoüberwachungskamera das Geschehen aufzeichnen, ohne jemals die Festplatte zu löschen.

    Durch eine Ereignissteuerung erfolgen Aufnahmen nur bei Aktivitäten im  Bildausschnitt. Die Bewegungserkennung findet dabei im Langzeitrecorder statt, der die Kamerabilder auf Bewegungen bzw. Bildänderungen kontinuierlich überprüft. Ein Voralarmspeicher sieht dabei bereits einige Sekunden in die Vergangenheit. Die Nachlaufzeit ermöglicht, dass  die Aufnahme nach Ende der Aktivität noch eine gewisse Zeit nachläuft.
    Ferner machen die meisten Rekorder den Zugriff über das Netzwerk und Internet möglich. Damit können Sie das Überwachungskamera-System z. B. per iPhone, Smartphone, Tablet, Mac oder Windows aufrufen, die  Live-Bilder betrachten und die Aufnahmen abspielen.

    Weiteres Videoüberwachungs-Zubehör
    Wir sollten nicht außer Acht lassen, dass für Videoüberwachungssysteme  Kabel eingesetzt werden müssen. Wie bereits oben beschrieben, raten wir von Funk-Videoüberwachung ab. Zudem bestehen nicht selten Videoüberwachungssysteme aus Überwachungskamera und Alarmtechnik. Bei Alarmauslösung kann beispielsweise über das Internet die  Videoüberwachung eingesehen werden.

    Videoüberwachungssoftware
    Zur Aufzeichnung von Netzwerkkameras gibt es neben Recordern auch  Videoüberwachungssoftware, die dafür sorgen, dass ein wirksames Nutzen durch Aufzeichnung der Netzwerkkamera, IP Cam oder Webcam möglich ist. Damit werden Videoüberwachungen aufgenommen und gesteuert, Daten verwaltet und Analysen erstellt. Steuern lassen sich die Netzwerkkameras  durch Fernzugriff. Der Zugriff auf die Videoüberwachungssoftware erfolgt entweder durch mobile Endgeräte wie Smartphone oder Laptop oder wird durch einen PC realisiert.  
    Je nach Preislage und Qualität gibt es verschiedene Arten von Überwachungsprogrammen.
    Die Software analysiert Bildbereiche auf Bewegungen oder Objekte, die  entweder hinzugekommen oder verschwunden sind. Informiert wird man bei Unstimmigkeiten auf akustische Art und Weise, via E-Mail etc. Fast immer verfügt die Software über einen Zeitplaner. D.h. nur in festgelegten Zeiträumen schaltet sich die Aufnahmefunktion automatisch ein. Diese Art der Aufnahme einer Videoüberwachung kann konform mit den Datenschutzrichtlinien und in Abstimmung des Betriebsrates erfolgen.
    Rekorder vs. Videoüberwachungssoftware zur Netzwerk-Videoüberwachung
    Rekorder verbrauchen ca. nur 25 Watt und die Pflege eines  Betriebssystems, wie vergleichsweise bei Windows geschehen muss,  entfällt. In diesen Kategorien wird die Videoüberwachungssoftware  geschlagen, da diese einen Windows-PC voraussetzt. Jedoch erfolgt die  Rekorder-Aufzeichnung in ein Rekorder eigenes Format. Die Festplatte kann nicht in extern, z. B. in PCs ausgewertet werden, ein  PC-Dateisystem vom einfachen Kopieren der Aufzeichnungen steht nicht zur  Verfügung. Zur Sicherung von Videosequenzen muss das Video-Ereignis, z.B. ein 30 Minütiger Einbruch, am Rekorder aufgesucht und gesichert werden. In den meisten Anwendungsfällen von Videoüberwachung ist diese Art der Aufzeichnung und Sicherung ausreichend. Denn die Rekorder verfügen über komfortable Möglichkeiten zum Abspielen der Aufnahmen und  zur Sicherung auf USB-Stick oder per Netzwerk.
    Eine Aufnahme mit Videoüberwachungssoftware mit der Verwendung eines Windows-PC bietet allerdings einen Vorteil. Die Aufzeichnungen der Software stehen im PC-Datei-Format frei zur Verfügung. Geordnet nach Jahr, Monat, Woche, Tag und Zeit. Die Dateien können mannigfaltig weiter verwendet werden. Kopieren über Netzwerke, vollständige Auswertungen  von Kopien kompletter Zeitraume an anderen Orten durch Kopie oder Entnahme von Wechseldatenträgern, Datensicherheit durch Raid und  Fernkopie usw.. In speziellen Fällen sind diese Features zur  Videoüberwachung gefordert und dann muss dazu ein PC mit  Videoüberwachungssoftware verwendet werden. Beispiele sind unsere Großkunden Selgros Fachmärkte und die Lasan-Medizindienste.
    Außer Netzwerkkameras gibt es auch sogenannte Video-Encoder oder Videoserver, die  analoge PAL-Kameras in Netzwerkkameras umwandeln. Die Geräte werden angewendet, falls eine analoge Überwachungskamera in ein Netzwerkkamerasystem als Netzwerkkamera mit eingebunden werden soll. Beispiele dafür sind bereits vorhandene Kameras oder eingebaute Minikameras und einer Umrüstung der Videoüberwachung als Netzwerk-System.
    Grundlegende Kriterien für eine gute Videoüberwachungssoftware sind u.a.:

    Videoüberwachung in der Praxis - Beispiele von Videoüberwachungslösungen

    Videoüberwachung für Tankstellen und an Einfahrten und Eingängen.
    Das Tankstellenprinzip: mit vielen Kameras findet eine lückenlose Überwachung im Tankbereich statt inkl. der Möglichkeit zur Kfz-Nummern- und Gesichtsidentifizierung. Eine Kamera ist für einen Tankplatz zuständig. Das gleiche Prinzip lässt sich auch zum videoüberwachen auf Eingänge, Einfahrten und Ausfahrten übertragen.

    Auf einer Tankstelle findet eine Videoüberwachung von allen Zapfsäulen statt, um jeweils Autonummer und Personen festzuhalten. Bei Parkhäusern an Ein- und Ausfahrten, bei Gebäuden an Eingängen. Ein Überwachungsbereich ist ca. 3 m breit. Deswegen ist bei installierter analoger PAL-SD-Überwachungskamera, so wie diese aus historischen Gründen noch an den meisten Tankstellen vorhanden sind, pro Tankplatz eine Kamera vorhanden. Jede einzelne Kamera muss ein gewisses Areal überblicken können, und zwar so, dass Nummernschilder, Autotyp und Besitzer aufgezeichnet werden. Bei analogen PAL-Kameras darf der zu überwachende Bereich, aufgrund der geringen Auflösung, nicht größer als 3 m sein. Deshalb hat jeder Tankplatz eine Kamera. Nur mit modernen  HD-Kameras lassen sich mehrere räumlich zusammen hängende Tankplätze mit nur einer Kamera überwachen.  
    Üblicherweise werden die Kameras aus ca. 2 – 5 Metern Entfernung und in einer Höhe von 3 – 5 Metern installiert. Bei HD-Kameras zur Überwachung  von zwei aneinander liegenden Tankplätzen sollte die Entfernung zwischen 4  bis 8 Metern liegen.
    Als Faustregel gilt: Die maximale Kamera-Installationshöhe entspricht der Entfernung zum Überwachungsbereich. So wird eine optimale Perspektive erreicht. Bei zu  hoher Installation aus zu kurzer Entfernung käme eine Vogelperspektive  zustande, die das Erkennen von Personen und Kfz-Kennzeichen erschwert oder ausschließt.
    Bei optisch freier Flucht sind auch Telekameras, Kameras mit einer höheren Brennweite und kleinerem Blickwinkel, eine passende Alternative und können von dem Tankstellengebäude aus verwendet werden, falls es im rechten Winkel zu den Tankplätzen angrenzt. Es ist dabei darauf zu achten, dass die optische Flucht nicht zugeparkt werden kann, z.B. durch Transporter.
    Liegen mehrere Tankplätze hintereinander, ist diese Art der Überwachung nur an der ersten am Gebäude liegenden Tankplatzreihe sinnvoll. Die zweite oder mehrere Reihen sollten aus der Nähe jeweils überwacht werden, damit die Überwachungsbereiche nicht verdeckt werden können, bspw. PKW durch Tankplatz davor.
    Profi Tipp: Entfernte Mastinstallationen sind nicht zu empfehlen, da in den meisten Fällen die optische Flucht zugeparkt werden kann, mittels LKW oder Transporter.

    Im Falle des Benzinklaus sind auch falsche Nummernschilder im Spiel. Daher sollte für eine mögliche Strafanzeige ein gutes Bild des Täters  und des Wagens vorliegen. Dafür benötigen Sie Kameras mit starken Blendsicherheit (bspw.. gegenüber aufscheinenden Scheinwerfern) sowie eine Kamera mit einer hohen Auflösung von mind. 2 Megapixeln (eine noch  höhere Auflösung ist in dem Fall sehr empfehlenswert).

    Videoüberwachung mit intelligentem Konzept und Linienüberwachung
    Sollen große Flächen überwacht werden, kann das oben genannte Tankstellenprinzip nicht angewendet werden, da jeder Bereich mit einzelnen Kameras überwacht werden müsste. Dies ist unwirtschaftlich und nicht praxistauglich. Wie überwacht man aber einen großen Bereich trotzdem ausreichend?  
    Eine Detailerkennung von Personen, die Identifizierungen möglich machen, findet bei diesem Prinzip nur an Brennpunkten statt. Z. B. entlang von schmalen Linien wie Grenzen oder Wegen oder an Ein- und Durchgängen. Ziel ist es, möglichst alle Personen, welche den videoüberwachten Bereich betreten zu erfassen. Da diese an den Punkten entlang gehen müssen oder die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass diese da lang laufen. Für das Gelände an sich werden dann nur eine oder wenige Kameras mit breiten Winkel und weiter Nachtsicht verwendet, welche das Geschehen weitläufig erfasst. Dort werden die bereits genau erfassten  Personen mit deren Handlungen „wiedererkannt“. Die Mischung aus den Brennpunkten, welche die Personen festhält, und der weitwinkligen Gesamtüberwachung, wo das Verhalten der Personen dokumentiert wird, ergeben in dann in der Summe.

    Wenn viele Zugänge bestehen, wie im Falle von offenen Parkplätzen, sollten entlang der Grenzlinien Telekameras errichtet werden. Telekameras erzeugen schmale und lange Überwachungsbereiche, möglich sind dabei Linien zw. 10 und 30 Metern, bspw. bei Grenz- und Zaunlinien, entsprechend langen Wegen, Gebäudeseiten oder Fensterfronten. Dabei  schaut die eine Kamera quasi unter die andere. Somit ist die Linie lückenlos überwacht. Eine Zaunlinie oder eine Gebäudeseite mit optisch freier Flucht kann zum Beispiel mit zwei aufeinander gerichteten Telekameras gänzlich überwacht werden.
    Telekameras können auch dazu benutzt werden, um vorderen Bereich schmal  entlang eines Weges oder Brennpunktes zu Video zu überwachen und dazu  noch den dahinter liegenden Bereich bzgl. der Geschehnisse im Blick zu halten. Durch den Winkelverlauf eines Kamerablickwinkel überwachen Telekameras hintere Bereiche in der Fläche zwangsläufig mit. Dazu sollte die Telekamera am besten vier Meter hoch aber nicht höher als fünf Meter installiert werden, um diese „Hybridanwendung“ zu meistern. Die Infrarot-LEDs bei Nachtsichtsystemen sollten sich in externen Infrarotscheinwerfern befinden, um diese exakt und unabhängig von der Kamera ausrichten zu können. Mit zwei Telekameras welche sich ggf. auch gegeneinander anschauen und deren Überwachungsbereich bei einem Brennpunkt zur Gesichtsidentifizierung beginnt, lassen sich so effektiv auch größere Areale intelligent videoüberwachen.

    Das sogenannte intelligente Konzept, das sich in der Summe ergibt, kann ebenso bei der Videoüberwachung für Autohaus, Firmengelände oder in Parkanlagen verwenden werden.

    Überwachung von Autohäusern, Firmengeländen  oder Parkanlagen
    Hier wird das oben genannte intelligente Konzept angewendet. Kleine Bereiche wie Eingänge, Zugänge, Wegkreuzungen, Tunnel oder Durchfahrten, in denen sich Personen aufhalten, sind Brennpunkte für Überwachungskameras. Diese werden separat mit einer Kamera erfasst und ermöglichen Identifizierung & Erkennen von Handlungen.
    Objekte oder Bereiche wie Lagerplätze auf dem Firmengelände oder ebenerdige Fenster, die besonders schützenswert sind, können somit  einzeln erfasst werden.
    Ein Brennpunkt sollte bei dem Einsatz von HD-Kameras eine Breite von  etwa 7 m nicht überschreiten. Die Überwachungskameras sollen im Nahbereich zwischen 2 und 8 Metern vor den Brennpunkten installiert  werden. Alternativ können auch Telekameras aus bis zu 40 Meter Entfernung eingesetzt werden.
    Zur Ereignisüberwachung kommen weitwinklige Kameras zum Einsatz, die  eine Übersicht auf das ganze Geschehen möglich machen. Sie wirken damit ergänzend zu der zuvor erwähnten Detailerkennung.

    Überwachung von Geschäften und Läden
    Um alle Personen identifizieren zu können, installiert man Kameras  direkt an allen Eingängen und Ausgängen. Dabei sollen  Überwachungskameras in der Nähe des Ausgangs aus etwa 2 bis 5 Metern in  ca. 3 Meter Höhe installiert werden; Telekameras hingegen aus einer  Entfernung von 5 bis 40 Metern bei optisch freier Flucht. Auch jede  Kasse soll mit einer Kamera überwacht werden zum Dokumentieren von Kassenvorgängen, Überfällen, Mitarbeiterdiebstähle etc. Die Installation  erfolgt am besten oberhalb hinter der Kasse aus einer Entfernung von zwei bis fünf Metern und aus einer Höhe von drei Metern, um Kassierer, Kunden sowie Schubladen von der Kasse am günstigsten zu erfassen. Bei höherer Deckenhöhe können bei optisch freier Flucht alternativ Telekameras verwendet werden.
    Zur Vorbeugung von Vorgängen wie Diebstähle, können innenhalb von Geschäften weitere Kameras installiert werden. Beispielweise einen Warengang von etwa 20 Metern kann bei optisch freier Flucht mit zwei Telekameras abgesichert werden.
    Zum Beispiel Weinregale als größere Verkaufsflächen werden von ein bis  zwei Winkelkameras am besten erfasst. Kleinere Bereiche wie z.B. für Tabakwaren oder Produkte zur Schönheitspflege sollten für eine detaillierte Aufzeichnung wie bei den o. g. Kassen mit einer eigenen Kamera ausgestattet sein.
    In Supermärkten mit extrem hoher Kundenfrequenz und hohen Inventurdifferenzen durch Diebstahl rechnet sich auch eine nahezu totale Videoüberwachung. Dabei werden alle Bereiche aufgezeichnet. Ein bis zu 15 Meter lang kann mit zwei sich gegenseitig anschauenden Kameras erfasst werden. Verwinkelte und abgelegene Bereiche können nach dem o. g. Kassenprinzip videoüberwacht werden.

    Kleine Läden überwachen
    Für Kioske und kleine Läden reichen zur Überwachung schon wenige Weitwinkelkameras aus. Sie filmen das Geschehen z.B. von der Kasse oder Ladentheke Richtung Eingang.

    Videoüberwachung von betrieblichen Prozessen
    Beim Überwachen betrieblicher Prozesse wie Fließbänder oder Packstellen sollten stabile und industrietaugliche Kameras eingesetzt werden. Diese sind leicht zu reinigen und stellen sicher, dass Aspekte wie hohe Lichtempfindlichkeit, bestmögliches Gegenlichtverhalten sowie bester Schutz gegen feuchte Luft und Schmutz berücksichtigt werden.

    Dabei ist darauf zu achten, dass Echtzeitrekorder (professionelle Realtimerekorder) zum Einsatz kommen, die mit 25 Vollbildern (Frames) pro Sekunde die Geschehnisse aufnehmen. Das Ergebnis davon sind ruckelfreie Aufzeichnungen. Bei allen professionellen Langzeitrecordern ist dies Standard.
    Dies ist insofern wichtig, weil in der Videoüberwachung auch niedrigere  Bildraten nicht unüblich sind. Aufnahmen von raschen Prozessen, die etwa mit sechs Bildern pro Sekunde aufgenommen werden, könnten nicht genau  dargestellt werden - Ruckelbilder entstehen.
    Die Kameras sollten, je nach Größe des Objektes, aus einem Abstand von eins bis vier Metern installiert werden. Als Alternative werden aus größeren Entfernungen bei optisch freier Flucht Telekameras aus bis zu  40 m Entfernung eingesetzt.
    Achtung: Analoge PAL-Kameras sind wegen ungünstiger Faktoren wie Bewegungsunschärfe und niedriger Auflösung dafür ungeeignet.

    Haustiere, Kinder und Pflegepersonen videoüberwachen
    Ist beim Überwachen von Haustieren, Kindern oder pflegebedürftigen  Personen lediglich ein Live-Zugriff übers Internet samt Smart- und  iPhones notwendig, so können einfache oder steuerbare Netzwerkkameras benutzt werden. Die Leistung der Netzwerkkameras hängt dabei neben der Kamera von der Internet-Leitung, dem Upload, ab.
    Für eine 24-Stunden-Live-Videoüberwachung inkl. Aufzeichnung sind verkabelte analoge PAL-Kameras mit internetfähigem Langzeitrekorder empfehlenswert. Da es hier nicht um eine hohe Schärfe ankommt, können hier noch die günstigen PAL-Kameras verwendet werden.
    Bei einer Rund-um-die-Uhr Videoüberwachung kommen weitwinklige Nachtsicht-PAL-Kameras mit Langzeitrecorder zum Einsatz, damit auch bei völliger Dunkelheit die Videoüberwachung noch stattfindet.
    So können typische Verhaltensmuster von Kindern, Tieren oder  Pflegebedürftigen aufgenommen und über den Netzwerkanschluss live beobachtet werden.

    Das Überwachen des Hauses
    Angebracht sollten die Kameras an den Stellen, die am meisten gefährdet sind, wie beispielweise Eingänge, Fenster, die Türen an den Terrassen. Dadurch können Einbrecher leicht ins Haus oder in die Gartenlaube gelangen. Aber auch Einfahrten, Zugangsbereiche und die Wege zu den Brennpunkten gehören zu den gefährdeten Stellen. Als Faustregel gilt: Solche Bereiche unter Beobachtung stellen, an denen sich Kriminelle aufhalten können und für ihr Vorhaben gezwungen sind, sie zu passieren.
    In vielen Fällen werden Videokameras präventiv eingesetzt, um  potentielle Kriminelle abzuschrecken. Darüber hinaus können die Täter  mithilfe von Kameras überführt werden.
    Empfohlen wird die Kamera-Installation in einer Höhe von etwa 3,50  Metern und etwa zwei oder besser drei Meter vom Blickpunkt entfernt. Bei der Höhe ist die Kamera schwer erreichbar und somit sicher. Im Allgemeinen gilt, die Kamera maximal auf der Höhe zu installieren zzgl. 1,50 Meter, so weit diese vom Beobachtungspunkt entfernt ist. Somit ist die Gesichtserkennung optimal gewährleistet. In der Nähe der Kamera gelingt die Identifizierung von Personen, weiterhin kann man das Geschehen beobachten.
    Bei zu hoher Installation entsteht hingegen eine Vogelperspektive, aus der die Erkennung von Details schwierig bis unmöglich wird. Auch kann so nicht weitläufig in die Entfernung geschaut werden, um Ereignisse dort  zusätzlich noch zu erfassen
    Wenn am Gebäude eine komplette Überwachung mit Personenerkennung geplant  wird, soll die Zahl der Kameras erhöht werden. Eine HD-Kamera deckt ein  Areal von etwa ca. 6 Metern ab und ist im Stande, Personen zu identifizieren.
    Bei optisch freier Flucht an der Mauer eines Gebäudes besteht die Möglichkeit, wahlweise zwei Telekameras einzusetzen und eine bis zu 30 Metern lange Linie genau zu verfolgen. Dabei schaut eine Kamera unter die andere - ein etwa 4 Meter weiter Streifen wird abgesichert. Auch Zäune und Grenzlinien können so abgesichert werden.
    Der Vorteil von Telekameras besteht in der Möglichkeit, diese zwischen vier und fünf Meter hoch installieren zu können, ohne dass ein toter Winkel entsteht. Von Nachteil ist hingegen das Notwendig sein von optisch freier Flucht.

    Rechtsberatung Videoüberwachung
    In Deutschland gibt es Regelungen bezüglich Beobachtung durch Kameras im öffentlichen Raum, Richtlinien für Videoüberwachung am Arbeitsplatz sowie gesetzliche Grundlagen für private Grundstücksüberwachung.
    Dabei sollen folgende Gesetze gewahrt werden:






    Privatanwendung und gewerblich öffentliche Bereiche videoüberwachen
    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse wie oben genannt. Z. B. kann eine Straße mit Gehweg vor einem zu schützenden Gebäude dann videoüberwacht werden, wenn diese bereits als Zuwegung für Kriminelle dienten. Daher bereits Straftaten stattgefunden haben, auch nur in der Umgebung. Oder man bedroht wurde. Weiterhin können potentiell gefährdete Personen, z. B. Politiker und Prominente, oder Institutionen, wie z. B. Ministerien, Regierungsgebäude und Botschaften öffentliche Bereiche videoüberwachen.
    Diese Umstände stellen Ausnahmesituationen dar, im Rahmen derer auch  öffentliche Räume mit Kameras privat oder gewerblich überwacht werden dürfen. Dabei überwiegt das Interesse der Strafverfolgung und Strafvereitelung der Leidtragenden gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der gefilmten Individuen in öffentlichen Bereichen.  
    Es ist jedoch untersagt, ohne Genehmigung des Ordnungsamtes oder des  Datenschutzbeauftragten öffentliche Bereiche mit Video überwachen. Weiterhin ist es untersagt, mit Videoüberwachung fremde private Flächen zu filmen. Manchmal ist die Ausrichtung von Überwachungskameras auf dem eigenen Gelände damit verbunden, das öffentliche oder andere private Bereiche zwangsweise mit erfasst werden. Da diese dahinter oder daneben  mit im Überwachungsbereich der Überwachungskamera liegen. Hier empfehlen  wir die Anwendung der Verpixelung der entsprechenden Bereiche und/oder  die Information der Betreffenden. Oftmals stimmen Nachbarn der  Videoüberwachung ihres Geländes zu, wenn diese wissen, was gefilmt wird  und ggf. dazu ein Kompromiss gefunden wurde. Denn dieser Umstand erhöht  auch deren Sicherheit.
    Sind Sie der Meinung, dass Sie öffentliche Bereiche videoüberwachen möchten so empfehlen wir, diese mit dem Ordnungsamt und/oder den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes abzustimmen. Dabei sind Datenschutzrichtlinien einzuhalten, z. B. eine Zwangslöschung der Videoüberwachungs-Aufzeichnungen nach bereits einigen Tagen. Moderne Videoüberwachungssysteme lassen diese Einstellungen zu. Und die Versicherung, dass die Aufzeichnungen der Videoüberwachung grundsätzlich nur dann ausgewertet werden, wenn eine kriminelle Handlung oder Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat. So sind beide Interessen ausgewogen. Die Persönlichkeitsrechte der Gefilmten werden gewahrt, und  die Sicherheit durch Videoüberwachung ist für das Objekt trotzdem gewährleistet.  
    Ein häufig praktizierter Weg ist es, die Videoüberwachung einfach auf öffentliches Gelände oder sogar auf fremdes Privatgelände anzuwenden. Insbesondere dann, wenn schnell gehandelt werden muss, da Kriminalität vorliegt. Juristisch heißt dieser Umstand „Gefahr in Verzug“. In den meisten Fällen geht es so auch gut. Fast immer sehen die gefilmten Personen von Anzeigen ab, da es auch ihre Sicherheit erhöht oder diese nicht erkennen können, dass sie durch die Überwachungskameras erfasst sind. Grundsätzlich können wir diese Art der direkten Installation von öffentlichen Flächen empfehlen, jedoch sollten Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. So ist bei einer Auskunftsabfrage durch den Datenschutzbeauftragten bereits abgesichert. Die Video-Aufzeichnungen dürfen nur dann ausgewertet werden, falls ein Beweis erbracht werden soll. Eine Zwangslöschung innerhalb von zwei Wochen sollte aktiviert sein, so dass die Aufzeichnungen der Videoüberwachung automatisch schnell wieder gelöscht sind und nicht unnötig lange vorgehalten werden. Das bedeutet jedoch für den Anwender des Videoüberwachungssystems, dass Beweise innerhalb dieses Zeitraumes gesichert werden müssen. Bei langer Abwesenheit, wie z. B. ein Urlaub oder eine längere Geschäftsreise, sollte dieser Umstand berücksichtigt werden. Eine Person Ihres Vertrauens sollte das Videoüberwachungssystem ebenfalls bedienen und somit Video-Beweise rechtzeitig sichern können.
    Zur Sicherheit sollte dann nachträglich das Ordnungsamt oder der Datenschutzbeauftragte mit einbezogen werden, um eine schriftliche Genehmigung für die Videoüberwachung einzuholen.  
    Besonders gefährdete Personen wie prominente Persönlichkeiten oder Politiker haben das Recht, zum eigenen Schutz den öffentlichen Raum vor ihren Aufenthaltsorten zu videoüberwachen. Das Gleiche gilt auch für besonders gefährdete Objekte wie Hotels, Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Supermärkte, Juweliere usw..

    Selten kommt man in Situationen, wo man öffentliches Gelände oder angrenzendes Gelände vorbeugend und zur Erbringung von Beweisen videoüberwachen muss. Z. B. bei tätlichen Angriffen oder Sachbeschädigungen. Jedoch die Genehmigung von Ordnungsamt und Datenschutzbeauftragten nicht erteilt werden. Oder es sogar von Nachbarn erzwungene gerichtliche Urteile gibt, welche den gewünschten Einsatz der Videoüberwachung untersagen. Vielleicht ist es sogar notwendig ist, das Nachbargrundstück aufzuzeichnen, da von dort aus kriminellen Handlungen ausgehen, z. B. in dem von dort aus Müll auf das eigene Grundstück geworfen wird oder Manipulationen ausgehen. Um seine eigene Sicherheit trotzdem zu gewährleisten bleibt als letzter Ausweg nur, eine unsichtbare Videoüberwachung anzuwenden. Dies können verdeckte Videoüberwachungssysteme wie Minikameras oder getarnte Kameras sein. Oder Super-Tele-Kameras, welche den gewünschten Bereich aus einer so großen Entfernung aus bis zu 50 m Entfernung aufnehmen, aus welcher aufgenommene Überwachungsbereich nicht mehr zugeordnet werden kann. Erbringt man damit dann einen Beweis, legalisiert sich diese Maßnahme dann von selber. Sollte diese Art der Videoüberwachung im Falle benachbarter Privatgrundstücke nicht das erhoffte Ergebnis erbringen, so empfehlen wir dringend, diese Maßnahme abzubrechen.

    Recht am eigenen Bild: eine spezielle Form des Persönlichkeitsrechtes

    Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob Bilder mit ihm gebraucht werden  können oder gar der Öffentlichkeit preisgegeben werden dürfen.
    Bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, bei denen das öffentliche Interesse überragend ist, wird das Persönlichkeitsrecht hingegen eingeschränkt.   
    Oben genannte Ausnahmesituationen berechtigen jedoch die Aufnahme von Passanten an öffentlichen Arealen, die beispielweise an das eigene Grundstück grenzen.

    Unterlassungsklage seitens der Nachbarn vermeiden
    Wenn sich Ihre Nachbarn durch die Installation eines Videoüberwachungsystems gestört fühlen, kann eine Unterlassungsklage  unangenehm sein. Dies lässt sich durch ein klärendes Gespräch über die  Beweggründe für die Installation der Überwachungskamera vermeiden. Es  empfiehlt sich im Gespräch so ehrlich wie möglich zu bleiben und den Nachbarn einbeziehend zu versichern, dass die Aufnahmen nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, was bei den Langzeitrekordern automatisch  geschieht.

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz
    Um Überwachungskameras am Arbeitsplatz oder auf Betriebsgeländen anbringen zu dürfen, ist eine Zustimmung von betroffenen Arbeitnehmern nötig oder der Aspekt “Videoüberwachung” soll im Arbeitsvertrag (Stichwort Arbeitnehmerdatenschutz) bereits verankert sein. Jedenfalls  soll der Grund der Videoüberwachung am Arbeitsplatz deutlich definierbar sein.
    Aufnahmen am Arbeitsplatz sollten innerhalb einer gewissen Zahl an Tagen gelöscht werden. Dies lässt sich an modernen Langzeitrekordern leicht einstellen.
    Um solche Aufnahmen auswerten zu können, bedarf es eines triftigen Grundes wie Diebstahl oder Störungen am Fließband. Andernfalls dürfen die Aufzeichnungen nicht ausgewertet werden.  
    In Betrieben, wo Betriebsräte vorhanden sind, ist es notwendig, diese einzubeziehen und Datenschutzrichtlinien festlegen. Empfehlenswert ist dabei, dem Betriebsrat einen Zugang zum Videosystem zu verschaffen, um für Transparenz zu sorgen und das Vertrauensverhältnis zueinander zu stärken.

    Geheime Videoüberwachung in besonderen Situationen
    Wenn es ein das Straf- oder Arbeitsrecht betreffende Verdacht besteht, gemäß Strafprozessordnung (1. Buch, § 100c, StPO), ist eine verdeckte Videoüberwachung innerhalb eines Firmengeländes möglich. Eine verdeckte Videoüberwachung kann nur dann erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht gegenüber bestimmten Personen besteht und der Hergang einer Tat in einem speziellen Sektor sich ereignet haben soll. Wenn Straftaten sich in bestimmten Räumen abgespielt haben, ist deren Beobachtung durch Videosysteme gestattet, auch wenn es dabei um Empfangsräume oder Büros handelt. Dabei sollte Videoüberwachung immer das allerletzte Mittel sein, zu dem man greift, um Straftaten abzudecken und Tathergänge zu rekonstruieren.
    Um begangene Straftaten von Mitarbeitern oder Dienstleistern aufzudecken, empfiehlt sich die Installation also von verdeckten Überwachungskameras. Sobald der Fall aufgeklärt ist, sollte die Videoüberwachung abgebrochen werden. Maßgeblich ist jedoch der dringende Tatverdacht. Nur dann, und wirklich nur dann ist eine verdeckte Mitarbeiter Videoüberwachung zulässig.

    Pflicht- oder geduldete Videoüberwachung
    Wenn es um Tresorräume geht oder wenn mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, ist die Videoüberwachung eine übliche Vorgehensweise.  
    Für bestimmte Bereiche wie die Kassen von Banken oder Spielhallen ist Videoüberwachung Pflicht, geregelt nach § 6 UVV (Unfallverhütungsvorschriften). Trotzdem darf ein Schild, das auf eine Videoüberwachung hinweist, nicht fehlen.

    Videoüberwachung in öffentlichen Räumen
    Videoüberwachung als Vorbeugungsmaßnahme oder Gefahrenabwehr darf nicht  unterschätzt werden. Denn der Gedanke, beobachtet zu werden, kann abschreckende Wirkung haben und Kriminelle von ihrem Vorhaben abhalten. Bei Verdachtsfällen, die mittels Überwachungskameras aufgenommen wurden, kann manchmal sofort eingeschritten werden mit dem Ergebnis, dass  manche Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden.  
    Videoüberwachung im öffentlichen Raum unterliegt Regelungen, die sich  auf das Bundesdatenschutzgesetz, BDSG § 6, 1 beziehen. Dies beruht auf der Tatsache, dass der Prozess der Videoüberwachung ein massives  Eindringen in das Persönlichkeitsrecht darstellt.  
    Wenn an sozialen Brennpunkten oder öffentlichen Orten wie Parkanlagen  zur Videoüberwachung als Mittel zur Vorbeugung oder Aufzeichnung von Straftaten gegriffen wird, müssen seitens der Behörden durch  Kennzeichnungspflicht Hinweisschilder gut sichtbar angebracht werden.
    In Flughäfen und Bahnhöfen darf eine Videoüberwachung ebenfalls aus den oben genannten Gründen stattfinden. Dort werden die Überwachungskameras von fast allen Reisenden sogar ausdrücklich begrüßt. Denn jeder weiß, dass die Videoüberwachung den einen Zweck dient: Die Erhöhung der Sicherheit jedes Einzelnen. Schade nur, dass diese Einsicht in allen anderen videoüberwachten Bereichen bei dem Großteil der Bevölkerung so nicht vorhanden ist. Und die Videoüberwachung sonst so kontrovers diskutiert wird. Weshalb wurde noch nie, wirklich noch nie und von Keinem, die Sinnhaftigkeit von Videoüberwachungen auf Flughäfen und Bahnhöfen angezweifelt?

    Beim Einsatz von Videoüberwachung in privaten Bereichen ist es wichtig darauf zu achten, dass von Ihrer Überwachungskamera keine Personen erfasst werden, die sich außerhalb Ihres Beobachtungsobjektes befinden, wie beispielweise Menschen auf der Straße etc. Eine Überwachungskamera sollte so platziert werden, dass keine Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche aufgenommen werden bzw. so, dass man es der  Überwachungskamera nicht gleich ansieht. Über Privatzonenmaskierung,  mit der die modernen Kameras heute ausgestattet sind, können bestimmte  Bereiche geschwärzt und damit unkenntlich gemacht werden.
    Manchmal ergibt die Erfassung von öffentlichen Bereichen zwangsweise durch den Installationsort der Überwachungskamera, z. B. an Einfahrten. Oder besondere Umstände wie begangene Einbrüche, Brandanschläge, Bedrohungen oder Sachbeschädigungen erwecken das Bedürfnis, angrenzende öffentliche Bereiche mit Video zu überwachen.

    Diebstähle schnell mit Überwachungstechnik aufklären und festhalten
    Das Ziel bei einer Supermarkt Videoüberwachung ist es in erster Linie, eine Live-Überwachung für die Detektive zu ermöglichen, um Diebstähle schnell feststellen zu können. Es sollten alle Gänge und Regale abgedeckt werden, in welchen gestohlen wird. Für die Gänge empfehlen wir, einen Bereich mit zwei gegenüberliegenden Kameras abzufilmen,  sodass eine Überwachungskamera das Geschehen unter der jeweils anderen Kamera überwacht. Die Kameras sollten zwischen vier und zehn Metern auseinander liegen.
    Zu anderen Bereichen wie Regale und Verkaufsflächen sollten die Kameras aus drei bis acht Meter Entfernung installiert werden. Dazu muss auch ein schneller Langzeitrekorder für die Aufzeichnung der Kameras vorhanden sein, um zunächst unklare Situationen sofort noch einmal abspielen zu können und ein Beweismittel  zur Verfügung zu haben. Bei der Planung von Videoüberwachungssystemen  für Supermärkte empfehlen wir, Ein- und Ausgänge mit separaten  Überwachungskameras noch auszustatten, um alle Personen mit eindeutiger Gesichtserkennung aufzuzeichnen. Im Falle einer Straftat können so mit der Videoüberwachung Fahndungsbilder erstellt werden. Meistens sind  Diebe polizeilich schon bekannt, sodass bereits ein Video mit gut  erkennbarem Gesicht zur Überführung ausreicht. Zudem empfehlen wir, eine Kassen-Videoüberwachung durchzuführen, in dem jeweils eine Kamera den Kassiervorgang überwacht.  


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